„Einfach auf den Punkt gebracht.“

Klare Gestaltung für starke Marken - Corporate Design, Web & Print

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 1. Haftung

1.1. Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Bilder, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

1.2. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
1.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
1.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.
1.5. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.

§ 2. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 3. Schlußbestimmungen

3.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
3.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
3.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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